Schweppermannsbote Dezember 2021

29 Schweppermannsbote ZEN Ensdorf Repair-Cafe 2022 in Kastl Auch 2022 finden wieder Klima- und Repair-Cafés in Kastl statt. Von 13 bis 16 Uhr werden im Steinstadel (Brauhausgasse 1) unter vorgeschriebenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen kaputte Gegenstände wieder instandgesetzt. Vor Ort sind Reparateure in den Fachbereichen Elektrik, Elektronik und Fahrradreparatur. Eine Terminvereinbarung zur Vermeidung von Wartezeiten ist notwendig und bis Donnerstag, 12 Uhr möglich. Des Weiteren ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie das Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Metern verpflichtend. Kaffee und Kuchen werden nicht angeboten. Die aktuellen Maßnahmen können auf der Homepage www.zen-ensdorf.de eingesehen werden. Termine können per Telefon unter 0 96 24 – 90 36 48 vereinbart werden. Der Anruf wird weitergeschaltet; geben sie bitte deshalb unbedingt ihre Telefonnummer für einen Rückruf an, wenn sie niemanden erreicht haben. Die Organisatoren der Kastler Repair- Cafés, Lissi und Hans Yberle suchen noch dringend Helfer und Reparateure aus der Markgemeinde. Bitte melden sie sich bei Familie Yberle (91175). Die Termine für 2022 im Steinstadel, Brauhausgasse 1:  Sa 29.01.2022 13:00-16:00  Sa 30.04.2022 13:00-16:00  Sa 23.07.2022 13:00-16:00 Lohnsteuerhilfe Bayern Mitgliedsbeiträge von Lohnsteuerhilfevereinen sind steuerlich absetzbar Die Ausgaben für einen Lohnsteuerhilfeverein machen sich doppelt bezahlt. Zum einen wird die gesamte Arbeit mit der Erstellung der Steuererklärung abgenommen, zum andern können die Mitgliedsbeiträge die Steuerlast zusätzlich reduzieren. „Viele Steuerzahler wissen nicht, dass Beiträge für Lohnsteuerhilfevereine in der Steuererklärung angegeben werden können“, so die Lohnsteuerhilfe Bayern. Deren Berater „setzen sich quasi selbst von der Steuer ab“, die Mitglieder brauchen dafür nichts tun. Mitgliedschaft ab 45 Euro im Jahr Zuallererst kosten Lohnsteuerhilfevereine. Wird eine Mitgliedschaft eingegangen, werden sofort ein jährlicher Mitgliedsbeitrag und eine einmalige geringfügige Aufnahmegebühr fällig. Die Mitgliedsbeiträge bemessen sich nach der Höhe der steuerpflichtigen Einnahmen und tragen somit der Finanzkraft des Mitglieds Rechnung. Darin sind alle Leistungen rund um die Steuererklärung von Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären, eine Steuerrechtschutzversicherung und Gerichtskosten für Klagen vor dem Finanzgericht bis vor das Bundesverfassungsgericht enthalten. Bei der Lohnsteuerhilfe Bayern ist das volle Paket beispielsweise ab 45 Euro im Jahr erhältlich. Wenn dem die durchschnittliche Steuerrückerstattung aller Erstattungsfälle dieses Vereins in Höhe von 1.410 Euro für das Veranlagungsjahr 2019 gegenübergestellt wird, geht die Rechnung in der Regel schon auf. Steuerberatungskosten für Einkünfte absetzbar Bis zum Jahr 2006 konnten Kosten für Steuerberatungsleistungen vollständig als Sonderausgaben abgesetzt werden. Seither sind nur mehr Steuerberatungskosten, die im direkten Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen stehen, als Werbungskosten absetzbar. Dazu gehört die Beratung bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung, Renten, ausländischen und sonstigen Einkünften sowie aus Kapitalanlagen. Die Mitgliedsbeiträge eines Lohnsteuerhilfevereins zählen zu den Kosten für Steuerberatungsleistungen. Aber nicht nur die, auch die Aufnahmegebühr, das Porto für den Postversand der Steuerunterlagen an den Verein, angefallene Telefongebühren und die Fahrtkosten zur Beratungsstelle mit 30 Cent je km sind absetzbar. Privat veranlasste Beratungsleistungen ausgeschlossen Beratungsleistungen zu Steuerthemen, die keiner Einkunftsart zuordenbar sind, gelten als privat veranlasst und sind nicht mehr absetzbar. Dazu zählen die Angaben im Mantelbogen, in der Anlage Kind, zu Unterhaltsleistungen, Altersvorsorgebeträgen und Vorsorgeaufwendungen, haushaltsnahen Dienstleistungen, Handwerkerleistungen, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Auch die Beratung zur Veranlagungsart, Steuerklasse und staatlichen Förderungen ist nicht abzugsfähig. Dennoch beraten die Lohnsteuerhilfevereine auch zu diesen Themen umfassend. Muss der Mitgliedsbeitrag aufgeteilt werden? Da alle Leistungen der Vereine mit einem einmaligen Jahresbeitrag abgegolten sind, stand der Gesetzgeber vor einem Problem. Die beruflichen und die privaten Steuerberatungskosten können nicht eindeutig voneinander getrennt werden. Also hat das Bundesfinanzministerium für die Praxis eine vereinfachende Regelung zu den gemischten Steuerberatungskosten geschaffen. Diese besagt, dass die Steuerberatungskosten entweder bis zu 100 Euro vollständig oder ansonsten zur Hälfte vom Finanzamt anerkannt werden. Konkret heißt das, dass Mitgliedsbeiträge bis 100 Euro komplett in der tatsächlichen Höhe absetzbar sind. Welcher Einkunftsart sie zugeordnet werden, darf der Steuerpflichtige

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