Schweppermannsbote Dezember 2021

31 Schweppermannsbote Impressum Herausgeber: Markt Kastl Redaktion: E-Mail: gemeindeblatt@kastl.de Anzeigenverwaltung: Markt Kastl Marktplatz 1 92280 Kastl Tel.: 0 96 25 / 92 04 –14 Fax: 0 96 25 / 92 04 –19 E-Mail: klose@kastl.de V.i.S.d.P. Stefan Braun Layout: Markt Kastl, Manuel Biller, Christina Biller Druck: Fa. Rainbow-Print (Online-Druckerei) Auflage: 1100 Exemplare IBAN: DE 78 7525 0000 0190 0410 04 BIC: BYLADEM1ABG Die nächste Ausgabe erscheint zum 01. März 2022 Abgabeschluss für Veröffentlichungen ist der 15. Januar 2022 klar abgegrenzt sind, kann es passieren, dass das Finanzamt im Zweifelsfall ebenfalls keine Kosten anerkennt. Die Folge ist, dass die Steuerlast steigt, weil von den Einnahmen keine Aufwendungen abgezogen werden können. Fehler Nr. 4: Business ohne Steuerberatung Influencer sind gewerblich tätig. Aus diesem Grund dürfen sie selbst nicht Mitglied eines Lohnsteuerhilfevereins werden. Die gesetzliche Beratungsbefugnis solcher Vereine beschränkt sich auf Angestellte, Rentner und Pensionäre. In diesem Fall sind also spezialisierte Steuerberater das Richtige. Sie kennen sich im Steuerdschungel aus und können den aufsteigenden Social-Media-Stars wertvolle Tipps geben. Beschäftigen erfolgreiche Influencer bereits Angestellte, weil mit ihrem professionellen Auftritt viel Arbeit verbunden ist, so dürfen diese Angestellten die günstigen Leistungen eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen. Steuervorteil für neu geschaffene Mietwohnungen läuft zum Jahresende aus In vielen deutschen Städten herrscht nach wie vor ein akuter Wohnungsmangel. Die steuerliche Wohnraumoffensive der Bundesregierung läuft indessen zum Jahresende schon wieder aus. Wer jetzt noch schnell eine Neubauwohnung zur Vermietung kauft, den Bauantrag für den Neubau von Mietwohnungen vor dem Jahreswechsel einreicht oder kurzfristig in einem vorhandenen Gebäude eine neue Wohnung schafft, wird noch mit einem hohen Steuervorteil belohnt. Insgesamt kann eine Sonderabschreibung von 28 Prozent in den nächsten vier Jahren geltend gemacht werden. So will es das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus aus dem Jahr 2019. Es sollte private Investoren dazu animieren, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und somit den Wohnungsmarkt zu entspannen. Auch wenn das Gesetz das Wohnungsproblem nicht lösen konnte, für Vermieter ist die befristete Sonderabschreibung dennoch attraktiv. Kernbedingungen der Sonderabschreibung Wie bei jedem Gesetz ist der Steuerbonus an ein paar Voraussetzungen geknüpft. Entscheidend ist, dass neuer Wohnraum zur Vermietung angeschafft oder geschaffen wird. Dazu muss der Bauantrag in den Jahren 2019 bis 2021 gestellt oder die Bauanzeige eingereicht worden sein. Beim Wohnungskauf sollte man sich das Datum des Bauantrags unbedingt vom Bauträger bestätigen lassen. Zudem sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf 3.000 Euro je qm gedeckelt, da Wohnungen für die mittleren und niedrigen Einkommensklassen benötigt werden. Ein Ausbau des Dachbodens reicht schon aus Als Minimallösung für den Steuervorteil gilt die Entstehung einer neuen Wohnung mit mindestens 23 qm Wohnfläche in einem bestehenden Haus, z.B. durch den Ausbau des Kellers oder des Dachgeschosses. Eine Erweiterung einer bestehenden Wohnung oder Renovierungsmaßnahmen sind nicht begünstigt. Eine Umwidmung von Gewerbeflächen zu Wohnzwecken allerdings schon. Ferienwohnungen werden nicht begünstigt, da deren Vermietung nicht dauerhaft erfolgt. Extra-Förderung erstreckt sich über vier Jahre Wer vorhat, ein ganzes Gebäude neu zu errichten, sollte darauf achten, dass der Wohnraum spätestens im Jahr 2023 fertiggestellt sein muss, um noch die vollen vier Jahre auszunutzen. Denn die Sonderabschreibung kann letztmals für das Jahr 2026 geltend gemacht werden. Verzögert sich die Fertigstellung z.B. um ein Jahr, verkürzt sich die Zeitspanne der Sonderabschreibung um dieses Jahr auf drei Jahre. Sofern eine begünstigte Wohnung noch im Dezember dieses Jahres gekauft wird, greift die Sonderabschreibung erstmals für das gesamte Jahr 2021 rückwirkend. Es handelt sich nämlich um eine Jahresabschreibung. Allerdings muss die Wohnung ganz neu und in diesem Jahr fertiggestellt worden sein. Wurde die Wohnung bereits im vergangenen Jahr fertiggestellt und erst in diesem Jahr angeschafft, ist der große Steuervorteil dahin. Ebenfalls leer ausgehen Käufer, die erst im nächsten Jahr eine Immobilie anschaffen. Wie groß ist der Steuervorteil? Das Gesetz ermöglicht zusätzlich zu den zwei Prozent regulärer Abschreibung für Neubauten eine Sonderabschreibung in Höhe von fünf Prozent in den ersten vier Jahren. Somit können in diesem Zeitraum insgesamt bis 28 Prozent der förderfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in der Steuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden. Das ergibt also 20 Prozent mehr Abschreibung in der Anfangszeit. Durch die Möglichkeit, Abschreibungen vorzuziehen, ist der Steuervorteil in den restlichen 46 Jahren dafür geringer.

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