Schweppermannsbote März 2022

33 Schweppermannsbote mindern. Für die Fahrtkosten werden 30 Cent je gefahrenem Kilometer angesetzt. Der Abzug der Betreuungskosten gilt für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Vom Fiskus pauschal anerkannt werden zwei Drittel der Kosten. Bei dem übrigen Drittel der angefallenen Kosten unterstellt der Gesetzgeber eine private Veranlassung. Bekocht die Oma ihre Enkel und versorgt sie mit Mahlzeiten, so sind diese Kosten wie auch Kosten für eine Mensa oder Mittagsverpflegung nicht absetzbar, da die Verpflegung zu Hause genauso angefallen wäre. Ebenso gibt es keinen Fahrtkostenabzug, wenn die Eltern das Kind zu den Großeltern bringen und wieder abholen. Vertrag zwischen Eltern und Großeltern notwendig Um „Oma und Opa in der Steuererklärung abzusetzen“, müssen allerdings einige Formalien erfüllt sein. Es geht nicht ohne Weiteres. Zuallererst muss ein Betreuungsvertrag zwischen den Eltern und den Großeltern in Schriftform geschlossen werden. Dieser sollte hinsichtlich der Ausgestaltung einem Vertrag mit Fremden ähneln. Es ist darin festzulegen, dass die Kinderbetreuung unentgeltlich erfolgt, die entstandenen Fahrtkosten fürs Abholen und Bringen des Kindes aber ersetzt werden. Sind die Eltern nicht verheiratet, sollten beide Elternteile in den Vertrag aufgenommen werden. Zudem darf der Kostenersatz für die Fahrten von den Eltern an die Großeltern nicht bar erfolgen. Für die Zahlungen verlangt das Finanzamt Nachweise in Form von Kontoauszügen. Es ist nur derjenige Elternteil zum Abzug der Kinderbetreuungskosten berechtigt, der die Aufwendungen getragen hat und zu dessen Haushalt das Kind gehört. Das gilt im Besonderen bei getrenntlebenden Eltern. Sind die Eltern nicht verheiratet, leben aber im selben Haushalt, kann jeder seine Ausgaben, die für die Kinderbetreuung angefallen sind, geltend machen. Sie sind dann grundsätzlich auf den halben Höchstbetrag von 2.000 Euro begrenzt. Eine abweichende Verteilung kann jedoch gegenüber dem Finanzamt angezeigt werden. Die Eltern sollten sich die Kosten also im Hinblick auf die höchstmögliche Steuerentlastung sinnvoll aufteilen. Auch die Tante und die Nachbarin lassen sich absetzen Für die Großeltern hat der Steuervorteil der Eltern keinen finanziellen Nachteil. Die erstatteten Fahrtkosten sind nicht zu versteuern, da es sich um Aufwandsersatz handelt. Es ist nur mit etwas Mehrarbeit verbunden, da für jeden Monat eine Aufstellung angefertigt werden muss, welche die durchgeführten Fahrten auflistet. Diese Liste müssen die Eltern dem Finanzamt als Nachweis zur Verfügung stellen. Diese Regelung gilt übrigens nicht nur für die Großeltern. Auch die Tante oder andere Verwandte und sogar die Nachbarin können die Kinderbetreuung übernehmen und „steuerlich geltend gemacht werden“. Die Regeln sind dieselben. Kinderkrankengeld muss in der Steuererklärung angegeben werden Rückblick auf das Jahr 2021: Quarantäne, Lockdown, Aufhebung des Präsenzunterrichts in Schulen und pandemiebedingte Schließungen der Kitas sowie weiterer Kinderbetreuungseinrichtungen. Ohne Kinderkrankentage wäre dieses Ausnahmejahr für viele Eltern nicht zu bewältigen gewesen. Galten sie ursprünglich nur bei Erkrankung eines Kindes, wurde der Anspruch auf Ausfälle in der Kinderbetreuung ausgeweitet. Zum Schutz der Kinder und Wohl der Familienorganisation haben berufstätige Eltern einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zwecks Kinderbetreuung und Zahlung eines Kinderkrankengeldes. Dieses soll den damit verbundenen Einkommensverlust größtenteils ausgleichen. Jedoch kann es sich im Nachhinein steuerlich noch bemerkbar machen und zu einer Steuernachzahlung führen. Wie funktioniert das Kinderkrankengeld? Ist ein Kind unter 12 Jahren krank, muss es in Quarantäne oder ist die Betreuungseinrichtung vorübergehend geschlossen, kann ein Elternteil von der Arbeit fernbleiben und das Kind betreuen. Für Kinder über 12 Jahren kann dies auch noch möglich sein, und zwar wenn das Kind mit einer Behinderung belastet oder auf Hilfe angewiesen ist. Der Anspruch auf eine unbezahlte Freistellung besteht auch für Eltern im Homeoffice und unabhängig davon, ob die Eltern gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Der betreuende Elternteil eines in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversicherten Kindes kann von seiner Krankenkasse zudem das sogenannte Kinderkrankengeld einfordern. Da die berufliche Freistellung in der Regel unentgeltlich erfolgt, ersetzt die Lohnersatzleistung der Krankenkasse zu 90 Prozent das entgangene Nettogehalt. Private Krankenkassen zahlen kein Kinderkrankengeld, es sei denn es wurde eine spezielle private Zusatzversicherung dafür abgeschlossen. Während des Bezugs von Kinderkrankengeld ruht der Anspruch auf Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Diese betragen 67 Prozent des Nettolohns. Es ist nicht möglich, beide Lohnersatzleistungen parallel zu beziehen. Ein abwechselnder Bezug ist indes erlaubt. Mehr Kinderkrankentage aufgrund der Coronakrise Gab es zuvor nur 10 Kinderkrankentage jährlich pro Kind und Elternteil, wurden sie im Verlauf des Jahres mehrmals durch den Gesetzgeber aufgestockt. Aktuell gelten 30 Betreuungstage für den Nachwuchs pro Elternteil. Eine Übertragung auf den anderen Elternteil ist möglich, sofern der Arbeitgeber dem zustimmt. Alleinerziehenden stehen insgesamt 60 Tage für das erste Kind zu. Mit der Anzahl der Kinder in der Familie erhöht sich die Zahl der Kinderkrankentage. Bis zu 65 Tage pro Elternteil bzw. bis zu 130 Betreuungstage für Alleinerziehende sind drin. Letztere Zahl kommt einem halben Berufsjahr gleich! Dies gilt für das Ausnahmejahr 2021 und soll in das Jahr 2022 hinein verlängert werden. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld gilt rückwirkend seit dem 5. Januar 2021. Viele Krankenkassen stellen zur Beantragung Online-Formulare auf ihrer Website bereit. Kinderkrankengeld und die Steuerfolgen Die Auszahlung des Kinderkrankengeldes erfolgt steuerfrei. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wird das steuerfreie Kinderkrankengeld jedoch wie alle Lohnersatzleistungen bei der Progression berücksichtigt. Das bedeutet, dass es bei der Ermittlung des individuellen Steuersatzes mit einbezogen wird. Es kann den Steuersatz für das reguläre Arbeitseinkommen in die Höhe treiben und infolgedessen eine Steuernachzahlung auslösen.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjYwMDQ=