Schweppermannsbote März 2022

9 Schweppermannsbote  Maßnahmen zur Erhaltung, Umnutzung und Gestaltung an dörflichen Gebäuden können mit bis zu 35% der Ausgaben (jedoch höchstens 50.000 Euro je Gebäude) gefördert werden.  Bei ortsplanerisch, kulturhistorisch oder denkmalpflegerisch besonders wertvollen Gebäuden ist eine erhöhte Förderung bis zu 60% der Ausgaben (jedoch höchstens 80.000 Euro je Gebäude) möglich.  Bei besonderen Aufwendungen für energiesparende Maßnahmen kann der Förderhöchstbetrag um bis zu 10.000 Euro erhöht werden.  Für die dorfgerechte Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen gibt es Zuschüsse bis zu 30% der Ausgaben (jedoch höchstens 15.000 Euro je Anwesen) Stellen Sie einen Antrag auf jeden Fall bevor Sie mit der Maßnahme beginnen! Gefördert werden nur durch Rechnung nachgewiesene Material- und Baukosten. Private Eigenleistung ist leider nicht förderfähig. Der Weg zum Erfolg: 1. Anfrage beim Markt Kastl (Herr Bürgermeister Braun, Tel. 09625 9204-0) 2. kostenlose Bauberatung durch das Planungsbüro Spindler, Kastl 3. Antrag beim Amt für ländliche Entwicklung 4. Bauausführung 5. Verwendungsnachweis für das Amt für ländliche Entwicklung bis zum 03.03.2023 6. Auszahlung der Förderung Neukalkulation der Beiträge und der Gebühren für die Abwasseranlage des Marktes Kastl und die Wasserversorgung Kastl Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die Abwasseranlage des Marktes Kastl und die Wasserversorgung Kastl werden als Einrichtungen des Marktes Kastl betrieben. Diese Einrichtungen werden gem. Art. 8 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz kostendeckend betrieben. Der Markt Kastl darf somit weder einen Gewinn, noch einen Verlust erzielen. Entstandene Kostenüberdeckungen oder Kostenunterdeckungen werden im Zuge der Globalberechnung ausgeglichen. Aus diesem Grunde führt der Markt Kastl für den kalkulatorischen Zeitraum von vier Jahren Globalberechnungen durch. In der öffentlichen Sitzung vom 03.12.2020 hat der Marktgemeinderat den Sachverhalt diskutiert und die Rückwirkungsbeschlüsse für die Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Kastl (BGS/ WAS) und zur Entwässerungssatzung des Marktes Kastl (BGS/EWS) zum 01.01.2021 gefasst. Die Rückwirkungsbeschlüsse wurden öffentlich bekannt gemacht. Für die Beitrags- und Gebührenkalkulation wurde die Rechtsanwältin Frau Radlbeck vom Büro für Kommunalberatung in Straubing beauftragt. In der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2022 wurden die nachfolgenden Ergebnisse der Globalberechnungen vorgestellt und durch den Marktgemeinderat beschlossen: Abwasseranlage des Marktes Kastl: Gebühren: Niederschlagswassergebühr: Schmutzwassergebühr: Die Gemeinde erhebt derzeit eine Niederschlagswassergebühr von 0,13 €/m² versiegelter Grundstücksfläche und eine Schmutzwassergebühr von 1,60 €/m³ Schmutzwasser. Für die Jahre 2021 bis 2024 steigt die Niederschlagswassergebühr um 0,09 €/m², die Schmutzwassergebühr um 0,29 €/ m³. Die Grundgebühren der Abwasseranlage des Marktes Kastl bleiben unverändert. Herstellungsbeiträge: Der Markt erhebt derzeit einen Grundstücksflächenbeitrag von 2,38 €/m² und einen Geschossflächenbeitrag von 13,00 € pro Quadratmeter. Der Beitrag steigt in der Grundstücksfläche um 0,30 € pro Quadratmeter, in der Geschossfläche um 2,77 € pro Quadratmeter. Wasserversorgung Kastl: Gebühren: Die Gemeinde erhebt derzeit eine Verbrauchsgebühr von 1,17 €/m³. Die Verbrauchsgebühr steigt für die Jahre 2021 bis 2024 um 0,02 €/m³. Die Grundgebühren der Wasserversorgung Kastl bleiben unverändert. Herstellungsbeiträge: Die Gemeinde erhebt derzeit einen Grundstücksflächenbeitrag von 1,17 €/m² und einen Geschossflächenbeitrag von 6,08 €/m². Der Beitrag steigt in der Grundstücksfläche um 0,13 € pro Durchschnittlicher Gebührensatz im Kalkulationszeitraum 0,22 €/m² Durchschnittlicher Gebührensatz im Kalkulationszeitraum 1,89 €/m³ Grundstücksfläche Geschossfläche 2,68 €/m² 15,77 €/m² Durchschnittlicher Gebührensatz im Kalkulationszeitraum 1,19 €/m³ Grundstücksfläche Geschossfläche 1,30 €/m² 6,24 €/m²

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