Schweppermannsbote September 2022

31 Schweppermannsbote Impressum Herausgeber: Markt Kastl Redaktion: E-Mail: gemeindeblatt@kastl.de Anzeigenverwaltung: Markt Kastl Marktplatz 1 92280 Kastl Tel.: 0 96 25 / 92 04 –14 Fax: 0 96 25 / 92 04 –19 E-Mail: klose@kastl.de V.i.S.d.P. Stefan Braun Layout: Markt Kastl, Manuel Biller, Christina Biller Druck: Fa. Rainbow-Print (Online-Druckerei) Auflage: 1100 Exemplare IBAN: DE 78 7525 0000 0190 0410 04 BIC: BYLADEM1ABG Die nächste Ausgabe erscheint zum 01. Dezember 2022 Abgabeschluss für Veröffentlichungen ist der 15. Oktober 2022 Nachruf In Trauer nehmen wir Abschied von Herrn Josef Mosner Herr Mosner war bis zum Jahr 1998 nebenberuflich in der Marktgemeinde Kastl als Wasserwart tätig. In den 42 Jahren seiner Tätigkeit lernten wir Herrn Josef Mosner als fleißigen und geselligen Kollegen kennen und schätzen. Mit Umsicht, Zuverlässigkeit, Hilfsbereitschaft und viel Humor übte Herr Mosner seine Tätigkeit aus. Mit den Angehörigen trauert der Markt Kastl und die Belegschaft um seinen ehemaligen Mitarbeiter. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Seinen Angehörigen gilt unsere aufrechte Anteilnahme. Marktgemeinde Kastl Stefan Braun, 1. Bürgermeister Pflegebonus für Krankenhäuser beträgt bis zu 2.500 Euro 500 Millionen Euro werden auf 837 Kliniken aufgeteilt, in denen im Jahr 2021 mehr als zehn Corona-Patienten länger als 48 Stunden beatmet werden mussten. Besonders profitieren sollen die Intensivpflegekräfte und Pflegefachkräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung bettenführender Stationen, die mindestens 185 Tage im Jahr 2021 im Krankenhaus beschäftigt waren. Die Krankenhausträger sollen das Geld zwischen den prämienberechtigten Beschäftigten in Absprache mit dem Personal- oder Betriebsrat aufteilen. In Abhängigkeit von der Gesamtzahl der Bonusberechtigten je Klinik kann der Bonus für Intensivpflegekräfte bis zu 2.500 Euro betragen, derjenige der Pflegefachkräfte bis zu 1.700 Euro. Die Auszahlung des Pflegebonus soll zeitnah ab dem 30. Juni, spätestens innerhalb von vier Wochen nach Auszahlung durch den GKV-Spitzenverband, an die Pflegekräfte durch die Klinikleitung über die monatliche Lohnabrechnung erfolgen. Pflegebonus in der Altenpflege beträgt bis zu 550 Euro Ebenfalls 500 Millionen Euro werden auf Pflegekräfte in der Alten- und Langzeitpflege, die zwischen November 2020 und Juni 2022 mindestens drei Monate in einem Heim gearbeitet haben, verteilt. Die kleine Anerkennung wird nach Qualifikation, Arbeitszeit und Nähe zur Patientenversorgung gestaffelt und kann bis zu 550 Euro betragen. Bei der Neuauflage des Pflegebonus gibt es ganz konkrete Vorgaben, wer wieviel bekommt. Corona-Pflegebonus auch für Zeit- und Leiharbeitskräfte Vollzeitbeschäftigte Pflegekräfte in der direkten Pflege und Betreuung bekommen bis zu 550 Euro, andere Beschäftigte bis zu 370 Euro, sofern sie ein Viertel ihrer Arbeitszeit mit den Pflegebedürftigen verbringen. Auszubildende werden mit bis zu 330 Euro, Freiwilligendienstleistende und Helfende im Freiwilligen Sozialen Jahr mit rund 60 Euro bedacht. Auch pflegende Mitarbeitende in der Zeitarbeits- und Leiharbeitsbranche, in Servicegesellschaften sowie DRKSchwesternschaften gehören zum Kreis der Anspruchsberechtigten und bekommen einen Bonus von 190 Euro. Ausgezahlt wird die Pflegeprämie durch den Arbeitgeber, bei dem man am 30. Juni 2022 beschäftigt ist. Dieser ist verpflichtet, den Pflegebonus mit der nächsten Lohnauszahlung nach der Auszahlung durch die Pflegekassen Ende September, spätestens aber bis Ende dieses Jahres auszuzahlen. Den Pflegeeinrichtungen steht es frei, diesen geringfügigen Bonus aufzustocken. Extra hohe Steuerbefreiung für Prämien im Pflegebereich Die diesjährige Steuerfreiheit von Bonuszahlungen in der Pflege wurde bis zu einer Höhe von 4.500 Euro gesetzlich ausgeweitet. Bis zu dieser Höhe sind die Prämien auch sozialabgabenfrei. Somit können problemlos tarifvertragliche oder weitere freiwillige Boni durch die Arbeitgeber bis zum 31.12.2022 zum Pflegebonus dazukommen. Auch die Bundesländer könnten den Pflegebonus in Eigenregie noch aufbessern. Andere Mitarbeitende im medizinischen Bereich, wie medizinische Fachangestellte, zahnmedizinische Fachangestellte sowie Beschäftigte im Rettungswesen erhalten keinen Pflegebonus. Jedoch können diese Beschäftigten in Arztpraxen, Dialysezentren, psychiatrischen und RehaEinrichtungen genauso von der Steuerfreiheit profitieren, wenn sie von ihrem Arbeitgeber einen freiwilligen CoronaBonus erhalten.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjYwMDQ=