Seite 85 Aufstiegsfortbildung (IHK) und Zertifikatslehrgänge Datenschutzbeauftragte:r / -koordinator:in nach Art. 37 DSGVO auch als Auffrischung (Prüfung und Zertifikat) Die Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten erfolgt praxisorientiert. Neben notwendigem Grundlagenwissen zeigt die Ausbildung pragmatische Lösungen für die Umsetzung der Anforderungen aus der Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz auf. Unsere Referenten sind langjährige Experten mit vielfältigem Erfahrungsschatz und branchenübergreifendem Wissen. Dieser Kurs beinhaltet: • Grundlagen für die Arbeit als Datenschutzbeauftragten • Umfangreiche Seminarunterlagen • Arbeitshilfen, Muster, Vorlagen • Fachlicher Austausch • Kleingruppen mit Workshopcharakter • Fachkundenachweis • halber Tag Prüfungsvorbereitung und Abschlussprüfung (Zertifikat gemäß Art. 37 Abs. 5 DSGVO) Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an zukünftige betriebliche oder externe Datenschutzbeauftragte. Der Kurs ist auch geeignet als Auffrischungsschulung im Rahmen der Rezertifizierung Fachkraft Datenschutz (mind. 3-tägige Auffrischungs- /Fortbildungsschulung zum Thema Datenschutz) etwa nach der Prüfungs- und Zertifizierungsordnung (PZO) Standard Datenschutz-Fachpersonal der DEKRA. Der vierte Kurstag besteht aus der Prüfungsvorbereitung und einer 60-minütigen schriftlichen Prüfung. Teilnahmegebühr EUR 999 incl. Seminar- und Prüfungsunterlagen sowie Zertifikat EUR 859 für Auffrischungskurs ohne Prüfung ESF-Fachkursförderung von 30% bzw. 70% möglich bis Dienstag bis Donnerstag jeweils von 09:30 – 16:00 Uhr Freitag von 09:30 – 12:30 Uhr Veranstaltungsort Esslingen - Online Dozenten RA Thomas Lang RA Fabian Henkel 2023 November 14 Dienstag 2023 November 17 Freitag Das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzGBW) Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 11. März 2015 das Bildungszeitgesetz beschlossen. Damit erhalten Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Rechtsanspruch auf eine Freistellung für berufliche und politische Weiterbildungen sowie Qualifizierungs- maßnahmen im Ehrenamt von bis zu 5 (Arbeits-)Tagen jährlich unter Fortzahlung der Bezüge. Mit diesem Gesetz soll die Weiterbildungsbereitschaft erhöht und gefördert werden. Bislang gelten in 12 Bundesländern vergleichbare Bildungsurlaubs- oder Bildungsfreistellungsgesetze. Gerade die berufliche Weiterbildung dient dabei dem Erhalt und der Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und trägt so zur Fachkräftesicherung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe bei. Mit ihren beruflichen Qualifizierungsangeboten und einem angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnis positioniert sich die Gemeinschaftsinitiative vhs-4business auch für diese Zielgruppe und ist als Träger zugelassen. Gleichzeitig wollen wir auf die Firmen zugehen, um die Aufgeschlossenheit zu erhöhen und gemeinsame Angebote für die betriebliche Praxis zu entwickeln. Ausführliche Informationen zum Bildungszeitgesetz finden Sie unter www.bildungszeitgesetz.de. Wir freuen uns auf den konstruktiven Dialog mit Arbeitnehmer:innen und Arbeitger:innen.
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