VHS Baden-Baden e.V.

107 Programm Herbst/Winter 2024/2025 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines (1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule (vhs), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden. (2) Studienreisen und Exkursionen, die eine dritte Person oder Institution als Veranstalter und Vertragspartnerin ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs nur als Vermittlerin auf. (3) Soweit in den Regelungen dieser AGB die weibliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für männliche Beteiligte und für juristische Personen. (4) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikations¬technisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, LoginHomepage der vhs). Erklärungen der vhs genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird. 2. Vertragsschluss und Informationen zum Vertrag (1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich. (2) Die Anmeldende ist an ihre Anmeldung 2 Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung des Abs. (3) entweder durch Annahmeerklärung der vhs zustande oder aber dadurch, dass die 2-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass die vhs das Vertragsangebot abgelehnt hat. (3) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der vhs eingeht, abweichend von Abs. (2) einer ausdrücklichen Annahme¬erklärung. Erfolgt diese nicht innerhalb von 3 Wochen, gilt die Anmeldung als abgelehnt. (4) Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von Ziffer 1 (4) verbindlich, wenn sie sofort oder jedenfalls innerhalb von 10 Tagen mündlich oder schriftlich angenommen werden. (5) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch die Regelungen der Absätze (2) und (4) nicht berührt. (6) Die Vertragssprache ist Deutsch. (7) Im Falle einer Online-Anmeldung kann die Anmeldende Eingabefehler dadurch korrigieren, dass sie den „zahlungspflichtig buchen“-Button nicht betätigt, sondern stattdessen in ihrem Browserfenster auf die vorherigen Seiten klickt und im jeweiligen Eingabefenster die Angaben zur Anmeldung wie den ausgewählten Kurs, die Anmeldeadresse usw. korrigiert. (8) Die vhs speichert den Vertragstext, den die Anmeldende gesondert per E-Mail anfordern kann. Die Anmeldende hat darüber hinaus die Möglichkeit, den Vertragstext über die Nutzung der Druckfunktion ihres Browsers ausdrucken. 3. Vertragspartnerin und Teilnehmerin (1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrags werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der vhs als Veranstalterin und der Anmeldenden (Vertragspartnerin) begründet. Die Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmerin) begründen. Diese ist der vhs namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person der Teilnehmerin bedarf der Zustimmung der vhs. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern. (2) Für die Teilnehmerin gelten sämtliche die Vertragspartnerin betreffenden Regelungen sinngemäß. (3) Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen. (4) Die vhs ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilnehmerkarten auszugeben. In einem solchen Fall ist die Vertragspartnerin verpflichtet, die Karte mitzuführen und sich auf Verlangen einer Bevollmächtigten der vhs auszuweisen. Geschieht das aus von der Vertragspartnerin zu vertretenden Gründen nicht, kann die Vertragspartnerin von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts entsteht. 4. Entgelt und Veranstaltungstermin (1) Das Veranstaltungsentgelt wie auch der Veranstaltungstermin und -dauer ergeben sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der vhs (Programm, Aushang, Preisliste etc.). (2) Das Entgelt soll mit der Anmeldung bezahlt werden. Eine gesonderte Aufforderung ergeht nicht. Das Entgelt wird bei Ablehnung der Anmeldung in voller Höhe zurückerstattet. (3) Bei vorliegendem SEPA-Lastschriftmandat wird das Entgelt immer am Mittwoch vor Kursbeginn fällig und eingezogen. Anmeldungen, die nach dieser Frist eingehen, werden an dem auf diesen Fälligkeitstermin nachfolgenden Mittwoch eingezogen. Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer lautet: DE22ZZZ00000455085. Die Mandatsreferenznummer wird zuvor mitgeteilt oder ist dem Verwendungszweck der Lastschrift zu entnehmen. (4) Ab einem Betrag von 100 € ist auf Anfrage eine Zahlung in zwei Raten möglich. (5) Entgeltermäßigung: Ermäßigung für 2 Kurse im Kalenderjahr (Kopier- und Lebensmittelkosten, sonstige Materialkosten, Prüfungen, Exkursionen und Kooperationsveranstaltungen ausgenommen): – 10 % Ermäßigung auf die Kursgebühr für Schüler*innen, Student*innen, Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr und Freiwilliges Ökologisches Jahr, Schwerbehinderte Bei Schüler*innenkursen ist die Gebühr schon ermäßigt. Der Schüler*innen-Passus gilt bei Erwachsenen-Kursen. – 20 % Ermäßigung für Bezieher von Leistungen nach SGB II – 50 % Ermäßigung für Familienpass- Inhaber der Stadt Baden-Baden Der schriftliche Nachweis (beim Familienpass benötigen wir auch eine Kopie des Personalausweises) für o.g. Personengruppen darf max. 3 Monate alt sein. Der Familienpass der Stadt Baden-Baden gilt ein Jahr. Der Antrag kann gestellt werden – bei den Bürgerbüros – bei allen Ortsverwaltungen – beim Amt für Familien, Soziales u. Jugend Voraussetzungen: – Bezieher von Leistungen nach dem SGB II – Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII – Bezieher von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) – Familien mit 3 oder mehr kindergeldberechtigten Kindern – Familien mit schwerbehindertem, kindergeldberechtigtem Kind – Alleinerziehende(r) mit 1 oder mehr kindergeldberechtigten Kindern ab dem 4. Lebensjahr 5. Organisatorische Änderungen (1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Dozentin angekündigt wurde, es sei denn, die Vertragspartnerin hat erkennbar ein Interesse an einer Durchführung der Veranstaltung gerade durch die angekündigte Dozentin. AGB

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