VHS Baden-Baden e.V.

63 Programm Herbst/Winter 2024/2025 Sprechen und Integration © Daniel Ernst - stock.adobe.com Kurs-Nr.: F830 Deutsch Berufssprachkurs 26 von B1 auf B2 (400UE) am Vormittag online Regina Laska Der Basiskurs umfasst 400 Unterrichtseinheiten. Er ist inhaltlich allgemeinsprachlich mit berufsbezogenen Unterrichtseinheiten aufgebaut. Ihre Lehrkraft hält Ihre Lernfortschritte regelmäßig schriftlich fest und wertet diese gemeinsam mit Ihnen aus. Der Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung auf B2-Niveau ab. Das erhaltene Zertifikat kann Ihnen auf Ihrem weiteren beruflichen Weg sehr nützlich sein. Um Ihre Kursziele zu erreichen, ist es wichtig, dass Sie regelmäßig am Unterricht teilnehmen und pünktlich zum Kurs kommen. Außerdem sollten Sie sich aktiv am Unterricht beteiligen. Die Förderung der berufsbezogenen Deutschkurse liegt in der Ressortzuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge koordiniert und durchgeführt. Der Unterricht findet vollständig und für alle Teilnehmenden über eine verfügbare Software im virtuellen Klassenzimmer in Form einer Videokonferenz statt. Lernen im virtuellen Klassenzimmer ist begrenzt auf insgesamt 4 UE täglich. Neben grundlegenden Erfahrungen im Umgang mit digitalen Medien (Hardware, z.B. Laptop/Tablet/PC ggf. zusätzliche Kamera + Kopfhörer) und einer Tastatur, muss unbedingt die Bereitschaft vorliegen, bis zu 180 Minuten an 4 Tagen virtuell zu lernen. Eine gewisse Technik-Affinität und die Lust zur Teilnahme an einem virtuellen durchgeführten Unterricht sind die wichtigsten Voraussetzungen. Vor dem Kursbeginn findet der Onboarding Termin statt. Das Datum der Prüfung wird noch rechtzeitig bekannt gegeben. 4x wöchentlich, Mo-Do, 09.00-12.15 Uhr (15 Minuten Pause), ab 16.09.2024, 100x 1024,00 €, Kostenbefreit 0,00 €, Online vhs.cloud Die Lehrbücher werden zur Verfügung gestellt. Wenn Sie bereits arbeiten, können Sie Ihren Arbeitgeber fragen. Dieser erhält vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weitere Informationen. Direkte Ansprechpartner für weitergehende Informationen finden Sie in der Liste der Kontaktpersonen auf der Homepage des BAMF. Es besteht für Sie ein Kostenbeitrag von 50% pro Unterrichtseinheit. Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen. Man unterscheidet zwischen Basismodulen (mit Zielsprachniveau B2, C1 oder C2) und Spezialmodulen (mit Zielsprachniveau B1 oder A2). Ein Basismodul umfasst in der Regel 400 Unterrichtseinheiten. Für Personen, bei denen nicht davon auszugehen ist, dass sie ohne besondere Vorbereitung die Zertifikatsprüfung am Ende des Kurses bestehen, umfassen Basisberufssprachkurse in der Regel 500 Unterrichtseinheiten. Die Teilnehmende erhalten bei Berufssprachkursen auch wichtige Einblicke in arbeitsweltliche Themen wie Berufsorientierung, Aus- und Fortbildung, Arbeitssuche, rechtliche Bedingungen in der Arbeitswelt und Umgang mit Medien. Ihre Lehrkraft hält Ihre Lernfortschritte regelmäßig schriftlich fest und wertet diese gemeinsam mit Ihnen aus. Der Berufssprachkurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab. Das erhaltene Zertifikat kann Ihnen auf Ihrem weiteren beruflichen Weg sehr nützlich sein. Um Ihre Kursziele zu erreichen, ist es wichtig, dass Sie regelmäßig am Unterricht teilnehmen und pünktlich zum Kurs kommen. Außerdem sollten Sie sich aktiv am Unterricht beteiligen. Die Förderung der berufsbezogenen Deutschkurse liegt in der Ressortzuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge koordiniert und durchgeführt. BERUFSSPRACHKURSE Die berufsbezogene Deutschsprachförderung baut unmittelbar auf den Integrationskursen auf: Hier werden arbeitssuchende Migranten und Flüchtlinge kontinuierlich auf den Arbeitsmarkt vorbereitet. Wer kann teilnehmen? - Sie müssen arbeitsuchend gemeldet sein und/oder beziehen in der Regel Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld); - Sie suchen eine Ausbildungsstelle, befinden sich bereits in der Ausbildung oder Sie durchlaufen gerade das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss. - Sie haben einen Migrationshintergrund und einen Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung. D.h. Sie gehören zu einer der folgenden Gruppen: a) Zugewanderte, einschließlich der Geflüchteten, die sich im Anerkennungsverfahren befinden und eine gute Bleibeperspektive haben (letzteres gilt zurzeit für die beiden Herkunftsländer Syrien und Eritrea). Ausgeschlossen sind Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern. b) Bürgerinnen und Bürger der EU, c) Deutsche mit Migrationshintergrund. Sie haben bereits einen Integrationskurs absolviert und/oder sprechen bereits Deutsch auf B1-Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Wer teilnimmt, entscheiden die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Wenden Sie sich hier an Ihre Beraterin oder Ihren Berater.

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