VHS Esslingen am Neckar

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule Esslingen –nachfolgend vhs genannt –, auch für solche, die auf dem Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden. (2) Veranstaltungen, Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs nur als Vermittler auf. 2. Anmeldung und Bezahlung und Einbeziehung der AGB (1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich. (2) Sie sind an Ihre Anmeldung 1 Woche lang gebunden (Vertragsangebot). Anmeldungen können persönlich, schriftlich, per Email, online über die vhs-Homepage oder telefonisch vorgenommen werden. Der Vertrag kommt entweder durch ein Bestätigungsschreiben der vhs zustande oder aber dadurch, dass die Frist von einer Woche verstreicht, ohne dass die vhs das Angebot abgelehnt hat. (3) Die Reihenfolge der Anmeldungen entscheidet bei großer 5HJOMYHNL ILY KPL ;LPSUHOTL HT 2\YZ +PL Anmeldung schließt die Anerkennung der AGB durch den Teilnehmer / der Teilnehmerin ein. Diese werden mit der Anmeldung Bestandteil des Vertrages zwischen vhs und Teilnehmer/ in. (5) Die Anmeldung zu den Veranstaltungen der vhs ist nach Ablauf der Frist aus Abs. 2 ]LYIPUKSPJO \UK ]LYWÅPJO[L[ ¶ \UHIOpUNPN ]VU der tatsächlichen Teilnahme – zur Entrichtung des Kursentgeltes. Das Kursentgelt wird nach Ablauf der Frist aus Abs. 2 fällig. Möchten Sie von einem Semesterkurs zurücktreten, so muss der Rücktritt spätestens fünf Arbeitstage vor Kursbeginn schriftlich gegenüber der vhs erklärt werden. Bei Vorträgen gibt es keine Abmeldefrist. (5) Das Entgelt ist bei Barzahlung vor Kursbeginn zu entrichten. Bei Bankeinzug wird das Entgelt in der Regel vor Kursbeginn abgebucht. Telefonische Anmeldungen werden nur bei gleichzeitiger Erteilung einer Abbuchungsermächtigung angenommen. (6) Kosten für Lehrbuch und Materialien sind –sofern nicht anders ausgewiesen – nicht im Kursentgelt enthalten. (7) Karten für Einzelveranstaltungen sind – soweit nicht anders angegeben – nur an der Abendkasse erhältlich. (8) Für Langzeitkurse, Maßnahmen und Reisen gelten Sonderregelungen, die in den Informationsmaterialien zu diesen =LYHUZ[HS[\UNLU ]LY€ќLU[SPJO[ ^LYKLU Sind Entgelte rückständig, leitet die vhs das Mahnverfahren ein. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen bei Zahlungsverzug. Gerät der/die Vertragspartner/in mit einer Zahlung in Verzug, berechnet die vhs eine Mahnpauschale in Höhe von 2,50 € für jede Mahnung sowie die sich aus dem Gesetz ergebenden Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5 % pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz. Der/ Die Vertragspartner/in kann der Pauschale KLU 5HJO^LPZ LU[NLNLUOHS[LU KHZZ KLY Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. +PL ]OZ ISLPI[ KLY 5HJO^LPZ LPULZ ^LP[LYLU Schadens ausdrücklich vorbehalten. Kann eine Lastschrift wegen mangelnder Kontodeckung oder sonst aufgrund des Verschuldens des/der Vertragspartner/in nicht eingelöst werden, so hat der/die Vertragspartner/in die entstehenden Kosten zu tragen. Die vhs behält sich darüber hinaus die Geltendmachung weiterer Schäden ausdrücklich vor. 3. Benachrichtigungen Sie werden benachrichtigt: wenn Ihr Kurs nicht WSHUTpPN Z[H[[ÄUKL[ ^LUU KLY 2\YZ a\ KLT Sie sich angemeldet haben, belegt ist und Sie in die Warteliste aufgenommen werden, wenn ein Zusatzkurs eingerichtet wird, wenn sich Termine oder Veranstaltungsort ändern oder wenn ein Kurs ausfallen muss. 4. Ermäßigungen (1) Schüler, Auszubildende, Studenten, Schwerbehinderte und Menschen im Bundesfreiwilligendienst, bzw. in vergleichbaren -YLP^PSSPNLUKPLUZ[LU LYOHS[LU ¶ ILP 5HJO^LPZ –für Kurse und Veranstaltungen einen i.d.R. um 10% ermäßigten Preis. Arbeitslosengeld- und Sozialhilfeempfänger, erhalten – bei 5HJO^LPZ ¶ M Y 2\YZL \UK =LYHUZ[HS[\UNLU einen i.d.R. um 30% ermäßigten Preis. Für Kurse, die ausschließlich für Kinder angeboten werden, wird bereits im Programmheft nur der ermäßigte Preis ausgeschrieben. Darüber hinaus kann die vhs in besonderen Härtefällen die Gebühren für Veranstaltungen ermäßigen. Einige Veranstaltungen (z.B. Studienreisen, Besichtigungen, Exkursionen) sind von Ermäßigungen ausgeschlossen. Die vhs nimmt am Angebot des Kulturpasses der Stadt ,ZZSPUNLU [LPS +PL ILYLJO[PNLUKLU 5HJO^LPZL müssen bei der Anmeldung vorgelegt werden. Bei Email können Sie Ihren eingescannten Ermäßigungsnachweis als Datei an uns senden. )LP 6USPUL (UTLSK\UN ILY KPL ]OZ /VTLWHNL geben Sie bitte in dem Feld „Bemerkung“ den Grund für die Ermäßigung ein, z.B. „Schüler“ und lassen Sie der vhs unverzüglich den 5HJO^LPZ a\RVTTLU )PZ a\Y =VYSHNL KLZ 5HJO^LPZLZ TLSKLU ^PY :PL a\Y :PJOLY\UN 0OYLZ Platzes als Vollzahler an. Eine Ermäßigung nach dem Abbuchungs- bzw. Zahlungstermin ist nicht mehr möglich. Eine nachträgliche 9 JRLYZ[H[[\UN KLZ +PќLYLUaIL[YHNLZ PZ[ ausgeschlossen. (3) Mit der Kombi-Card können bestimmte Kurse ermäßigt gebucht werden. Sie gilt 12 Monate und ist nicht auf andere Personen übertragbar. Grundsätzlich werden Kurse nicht mehrfach ermäßigt, eine Anrechnung der Kombi-Card auf andere Ermäßigungen ist damit ausgeschlossen. 5. Beginn und Dauer Beginn und Dauer der Veranstaltungen sind jeweils im Programmheft angegeben. Während der Schulferien und an den gesetzlichen -LPLY[HNLU ÄUKL[ PU KLY 9LNLS RLPU <U[LYYPJO[ statt. Ausnahmen sind möglich in vhs-eigenen Räumen bei Lehrgängen und nach Absprache zwischen den Teilnehmenden und der Kursleitung. 6. Leistungsumfang +LY <TMHUN KLY 3LPZ[\UNLU KLY ]OZ 6Y[ ALP[ Dauer, Kursthema, Bildungsziel) ergibt sich aus dem Programmheft in der zum Zeitpunkt der Anmeldung bekannt gemachten Fassung. Der/Die Kursleitende ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. 7. Veranstaltungsort und organisatorische Änderungen (1) Der Veranstaltungsort ist bei allen Veranstaltungen angegeben. Verlegungen in andere Unterrichtsräume behält sich die vhs vor, Raumverlegungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Raumverlegungen werden durch Benachrichtigungen oder Aushang bekannt gegeben. (2) Die vhs ist in vielen Gebäuden Gast. Die jeweilige Hausordnung ist von den Teilnehmenden zu beachten. Rauchen in Gebäuden oder Gängen ist nur dort möglich, wo es ausdrücklich von der Hausordnung erlaubt wird. In Schulen und im vhs-Gebäude gilt striktes Rauchverbot. (3) Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von der im Programmheft angekündigten Kursleitung begleitet wird. Das gilt auch dann, ^LUU KPL =LYHUZ[HS[\UN TP[ KLT 5HTLU LPULY Z Kursleitenden angekündigt wurde. 8. Teilnahme- und Leistungs- bescheinigungen Teilnahme- und Leistungsbescheinigungen können auf Wunsch ausgestellt werden. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme an mindestens 80% der Unterrichtsstunden. In der Regel sind die Kosten für Bescheinigungen im Entgelt erhalten. Ausnahmen werden gesondert ausgewiesen. 9. Rücktrittsrecht (1) Die vhs kann vom Vertrag zurücktreten, • wegen zu geringer Beteiligung • wenn die Kursleitung aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der vhs liegen (z.B. 190

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