AGB 299 3. Kündigung und Erstattung der Kurs- gebühren Kündigung durch Teilnehmerinnen: Die Kündigung ist gegenüber der vhs in Textform zu erklären. Erfolgt die Kündigung bis zu einer Woche vor Kursbeginn (bei Bildungsfreistellungsmaßnahmen: zwei Wochen), fallen folgende Stornogebühren an: 5,00 € bei Kursgebühren bis 99,00 €, 10 € bei Kursgebühren von 100,00 € und mehr. Geht die Absage später ein sowie bei vorzeitigem Abbruch oder bei Fernbleiben ohne Absage, ist der vereinbarte Preis in voller Höhe zu zahlen. Bei Studienreisen und Prüfungen sind Abmeldungen zu den genannten Stornokosten nur bis zum Anmeldeschluss möglich. Danach ist die volle Gebühr fällig. Kündigung durch die vhs Bingen: Die vhs behält sich die Änderung des Lehrplanes, der Unterrichtsform (Präsenz / Onlineunterricht / Blended Learning) oder die Verlegung und Absage von Kursen vor. Sie wird die eingeschriebenen Teilnehmerinnen bei Verlegung oder Absage rechtzeitig benachrichtigen, in der Regel eine Woche vor Kursbeginn. Muss die vhs Kurse beispielsweise aus organisatorischen Gründen absagen, erstattet sie die bereits bezahlte Kursgebühr in voller Höhe. Bei einer Absage nach Kursbeginn erfolgt eine anteilige Rückerstattung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Beendigung des Instrumental und Gesangsunterrichtes ist zum Ende eines Monats mit einmonatiger Kündigungsfrist möglich. Die Kündigung muss in Textform erfolgen: Kursangebote der Musikschule mit zum Vertragsabschluss festgelegter unterjährig begrenzter Dauer sind von dieser Regelung ausgenommen. 4. Fälligkeit und Zahlungserinnerung Die volle Kursgebühr ist spätestens zu Beginn der Veranstaltung fällig. Bei einigen Kursen (Vollzeitlehrgänge oder Kurse mit einer Dauer von mehr als vier Monaten) ist eine monatliche Zahlung per Lastschriftverfahren möglich. Für Mahnungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 3,00 bis 10,00 € erhoben. Die Mahngebühren gelten auch für ausstehende Musikschulgebühren. 5. Gebührenermäßigung Berechtigte erhalten gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises Ermäßigung. Bezieher von ALG II: 30% auf vhs Kurse, 30% auf Musikschulangebote über 21 Jahren, 50% auf Musikschulangebote unter 21 Jahren Schülerinnen und Studierende: 30% auf vhsKurse Schwerbehinderte (mind. GdB 50): Nachweislich notwendige Begleitpersonen erhalten kostenfreien Eintritt. Eheleute und Partnerinnen in eingetragenen Lebensgemeinschaften im gleichen Kurs: 30% auf die Kursgebühr eines der beiden Teilnehmenden Mitarbeiterinnen und Kursleitende, Musiklehrkräfte: 50%, Eintritt zu Vorträgen frei Kinder, Eheleute und Partnerinnen von Mitarbeiterinnen und Kursleitende, Musiklehrkräfte: 50 % in regulären Kursen, 10% in längerfristigen Maßnahmen (z.B. Musikunterricht, Schulabschlüsse), Eintritt zu Vorträgen frei Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung Bingen, Vereinsmitglieder, Inhaberinnen der vhs-card: 10%
RkJQdWJsaXNoZXIy MjYwMDQ=