VHS Bingen

300 AGB. Geschwisterkinder (Musikschule): 10 % bei Instrumental und Gesangsunterricht, elementare Musikpädagogik (bezieht sich nur auf Kinder ohne eigenes Einkommen, als 1. Kind gilt immer der Schüler mit dem höchstbewerteten Unterricht) Studienvorbereitende Ausbildung (SVA): Hauptfach 25 %; Nebenfach 50% Ausgenommen sind spezielle Angebote für Kinder und Jugendliche, Kurse des Programmbereichs Deutsch, Prüfungsgebühren, Einzelvorträge, Studienreisen und Sonderveranstaltungen. Mehrfachermäßigungen sind nicht möglich. 6. Teilnehmerzahl Für die Durchführung der Kurse ist die jeweilige minimale und maximale Teilnehmerzahl festgelegt. Wird bei einem Kurs die Mindestteilnehmerzahl um eine Person unterschritten, so verkürzt sich der Unterricht um einen Abend oder Vormittag, mindestens jedoch um 2 UE. Muss die Höchstteilnehmerzahl aus organisatorischen Gründen erhöht werden, so erhöht sich ebenfalls die Zahl der Unterrichtstermine um einen Abend oder Vormittag. Für Wochenendseminare und Intensivkurse gelten abweichende Regelungen. Wird die Mindestteilnehmerzahl um zwei oder mehr Personen verfehlt, muss der Kurs ausfallen, es sei denn eine spezielle Übereinkunft (Kürzung der Unterrichtsstunden oder Erhöhung der Kursgebühr, Wechsel der Unterrichtsform) wird mit allen angemeldeten Teilnehmerinnen zur Fortsetzung des Kurses unter veränderten Bedingungen getroffen. 7. Teilnahmebescheinigung Teilnahmebescheinigungen werden bei regelmäßiger Teilnahme am Kurs (mindestens 80% der Unterrichtsstunden) kostenlos auf Wunsch ausgestellt. Bitte teilen Sie der Kursleitung spätestens bis zum vorletzten Unterrichtstag mit, dass Sie eine Teilnahmebescheinigung benötigen. Für später anzufertigende Teilnahmebescheinigungen berechnen wir eine Gebühr von 5,00 €. 8. Kursleitende Die vhs Bingen wählt die Kursleitenden/ Musiklehrkräfte nach bestem Wissen und fachlicher Qualifikation aus. Für Unterrichtsausfälle, die von Kursleitenden verursacht werden, haftet die vhs Bingen nicht. Sie versucht in einem solchen Fall, einen entsprechenden Ersatz zu finden oder den Lehrplan umzustrukturieren. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Ein Wechsel der/des Kursleitenden berechtigt nicht zum Rücktritt von der Anmeldung. Die Kursleitenden sind nicht befugt, Absprachen mit den Teilnehmenden zu treffen, welche die vhs rechtlich oder finanziell binden. 9. Hausordnung Im gesamten Gebäude der vhs darf nicht geraucht werden. Essen ist in den Unterrichtsräumen nicht gestattet. Die Regelung gilt auch für anderweitige Unterrichtsräume, die von der vhs genutzt werden. 10 Aufsichtspflicht und Haftung Ein Versicherungsschutz besteht nur im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Volkshochschule und Musikschule Bingen. Eine darüberhinausgehende Haftung der für

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