AGB 301 Personen, Sach- oder Vermögensschäden irgendwelcher Art, besteht nicht. Eine Aufsicht für den/die minderjährige Teilnehmerinnen besteht nur während des Kurses/ Unterrichts. 11. Bild und Video-Dokumentation Die Dokumentation sowie die Präsentation unserer Kurse und Projekte durch Fotografien und Videos sind wichtige Bestandteile unserer Arbeit. Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung in der Binger Presse, auf der Homepage der Stadt Bingen und der vhs Bingen sowie im gedruckten Programm setzen wir voraus. Wenn Sie mit der Veröffentlichung nicht einverstanden sind, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. 12. Unterrichtsfreie Zeiten Der normale Kursbetrieb (d.h. Abendkurse bzw. Vormittagskurse, die einmal pro Woche stattfinden) ruht in der Regel während der rheinlandpfälzischen Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen. In der Musikschule gelten zudem die festgesetzten beweglichen Ferientage der öffentlichen Binger Schulen als unterrichtsfrei. Abweichungen werden bekannt gegeben. 13. Instrumental und Gesangsunterricht Für die Teilnahme am Unterricht sind die in der Gebührenordnung festgelegten Gebühren zu entrichten. In den Musikschulgebühren ist die kostenfreie Nutzung der Ergänzungsfächer inkludiert. Anmeldungen zum Unterricht sind jederzeit für alle Interessierten auf den unter 2. beschriebenen Wegen möglich. Die Einteilung zum Unterricht erfolgt schnellstmöglich. Ist keine direkte Unterrichtserteilung möglich, werden die Interessenten auf einer Warteliste vermerkt. Der gebührenpflichtige Schnupperunterricht beinhaltet 4 Unterrichtstermine und ein Sonderkündigungsrecht zum Ende dieses Zeitraums (sieht unter 3.). Grundsätzlich muss der/die Schülerin zu Beginn des Unterrichts ein Instrument besitzen. Wenn ein Leihinstrument der Musikschule zur Verfügung steht, kann es gegen eine monatliche Leihgebühr gemietet werden. Der/die Mieterin haften dabei für grobe Beschädigungen. Die Schülerinnen sind zur regelmäßigen Teilnahme und Mitarbeit am Unterricht verpflichtet. Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen kann zur außerordentlichen Kündigung führen. Von Teilnehmenden versäumte Stunden entbinden nicht von der Entgeltpflicht und müssen nicht nachgeholt werden. Wenn der Schüler länger als 4 Wochen wegen Krankheit, Unfall oder ähnlich schwerwiegenden Gründen dem Unterricht fernbleiben muss, kann auf Antrag eine Vertragsruhe erfolgen. Alternativ und sofern möglich, kann der Unterricht in der Zeit online fortgeführt werden. Die vhs garantiert bei wöchentlichem Unterricht insgesamt 36 Unterrichtsstunden pro Kalenderjahr (18 Unterrichtsstunden bei 14tägigem Unterricht). Sollte durch Unterrichtsausfall seitens der Musikschule (z.B. Krankheit der Lehrkraft, Fortbildung, o.ä.) weniger Unterricht erteilt werden, werden die fehlenden Stunden erstattet oder nachgeholt. Bei der Berechnung sind Präsenz und Onlineunterricht gleichwertig.
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