94 Fremdsprachen / Bildungsurlaub nach dem Bildungszeitgesetz Das Bildungszeitgesetz Baden- Württemberg gewährt Beschäftigten in Baden-Württemberg einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an Maßnahmen der Weiterbildung. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Seit dem 1. Juli 2015 haben Beschäftigte im Land durch das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) Anspruch auf bis zu fünf Tage Bildungszeit im Jahr. Das bedeutet, dass sie sich für Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes freistellen lassen können. Hierfür muss rechtzeitig ein Antrag beim Arbeitgeber eingereicht werden. Bildungszeit kann genutzt werden für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, der politischen Weiterbildung oder für die Qualifizierung zur Wahrnehmung bestimmter ehrenamtlicher Tätigkeiten. Seminare, die im Rahmen des Bildungszeitgesetztes in Anspruch genommen werden dürfen, umfassen mindestens 8 Unterrichtsstunden. Auszug aus unseren Seminaren, welche für Bildungsurlaub in Anspruch genommen werden können: Fachbereich Fremdsprachen • English for the Job, B1 (N436852) • Brush up your 21st century skills!, B2–C1 (N436854) • Französisch für die Arbeit, A2/B1 (N446800) • Spanisch, online, A1 (N466010V) • Spanisch, A2 (N466020) Fachbereich Beruf und Bildung • MS Excel Grundlagen & Aufbaukurs (N312152, N312154) • MS Powerpoint Professional (N312221) • Adobe InDesign intensiv, online (N314050V) • Die Kunst des „Promptens“, online (N314413V) • Power-Argumentation und Verhandlung (N322020) Ausführliche Informationen finden Sie unter www.bildungsurlaub.de Willkommen bei der „BESTEN BANK vor Ort“. Volksbank Mittlerer Neckar eG v-mn.de Überzeugen Sie sich: 0711 3909-0
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