VHS Landkreis Rastatt

108 Programmheft VHS Landkreis Rastatt Frühling/Sommer 2024 Allgemeine Informationen 1. Geltungsbereich/Vertragsinhalt Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle in unserem aktuellen Programm (einsehbar über Internet unter „www.vhs-landkreis-rastatt.de“ bzw. im aktuellen Programmheft) beschriebenen Veranstaltungen, die der Landkreis Rastatt als Volkshochschule (nachfolgend auch VHS genannt) anbietet. Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrags werden vertragliche Rechte und Pflichten zwischen der VHS als Veranstalterin und dem/der Anmeldenden (Vertragspartner) begründet. Die/der Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine namentlich der VHS zu benennende dritte Person (Teilnehmende) begründen. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Lehrkraft durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Lehrkraft angekündigt wurde. Exkursionen, die im Programm einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der VHS. Insoweit tritt die VHS nur als Vermittler auf, wobei für den mit der VHS abgeschlossenen Vermittlungsvertrag die nachfolgenden Bedingungen gelten. 2. Anmeldung Die Anmeldung zu den VHS-Veranstaltungen ist im Programmgebiet der Volkshochschule, d. h. in den Städten und Gemeinden des Landkreises Rastatt, einheitlich geregelt: Wir bieten einen Vertragsschluss über unser Anmeldeformular per Post, Fax, E-Mail oder online über www.vhs-landkreis-rastatt.de bei gleichzeitiger Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates zur Abbuchung des Veranstaltungsentgelts an. Bei einer Anmeldung per E-Mail ohne Nutzung unseres Anmeldeformulars muss der VHS von der/dem Teilnehmenden und des/ der Anmeldenden neben der Angabe des zu buchenden Kurses rechtzeitig vor Anmeldeschluss zumindest der zutreffende Vor- und Nachname, das Geburtsdatum sowie die gültige Postanschrift in Textform mitgeteilt werden. Alternativ zum SEPA-Lastschriftmandat ist auch eine Anmeldung gegen Rechnung möglich, wenn zusätzlich der zutreffende Vor- und Nachname und die gültige Anschrift des Rechnungsempfängers in Textform mitgeteilt werden. Sämtliche Änderungen des Vor- und/oder Nachnamens bzw. der Anschrift sind nach Kenntnis einer Änderung der VHS unverzüglich in Textform mitzuteilen. Bitte senden Sie das Anmeldeformular an die VHSStelle des jeweiligen Kursortes (siehe Kursnummer). Die Ansprechpartnerinnen für die VHS-Außenstellen im Landkreis sowie die Hauptgeschäftsstelle im Landratsamt Rastatt sind am Anfang des Programmheftes bzw. unter www.vhs-landkreisrastatt.de aufgeführt. Eine telefonische Anmeldung ist möglich, wenn der Volkshochschule bereits ein gültiges SEPALastschriftmandat und eine gültige E-Mail-Adresse des/der Teilnehmenden und des/der Anmeldenden vorliegen. Ansonsten kann eine telefonische Platzreservierung – maximal 2 Werktage – bis zum Eintreffen der Anmeldung gemäß den obigen Bestimmungen in Textform bei der VHS vorgenommen werden. Bei weiterführenden Kursen gilt auch die Anmeldung per Weitermeldelisten, wenn eine erste Anmeldung gemäß den obigen Bestimmungen einschließlich eines gültigen SEPALastschriftmandats vorliegen. Anmeldeschluss für laufende Kurse ist jeweils 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn, bei Wochenendseminaren und ganztägigen Veranstaltungen 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn, bei Exkursionen entsprechend der Angabe der Veranstalter im Programm der VHS. Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie rechtzeitig vor Anmeldeschluss erfolgen und im gewünschten Kurs noch Plätze frei sind. Die VHS behält sich vor, bei Nichtangabe einer E-Mailadresse eine Anmeldung stillschweigend anzunehmen und somit keine Anmeldebestätigung zu versenden. Eine weitere Benachrichtigung durch die Volkshochschule erfolgt nach Anmeldung nur, wenn eine Veranstaltung bereits belegt ist oder z. B. wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmendenzahl nicht zustande kommt. 3. Veranstaltungsentgelte Die Entgelte samt Entgeltstaffelung für den Besuch der Veranstaltungen sind im Programm jeweils für die einzelnen Veranstaltungen ausgewiesen. Bei Vorliegen eines SEPALastschriftmandates wird die/der Teilnehmende 1 Woche vor Abbuchung des Kursentgelts auf dem Postweg oder per E-Mail über den Einzug seitens der VHS Landkreis Rastatt informiert (Pre-Notification). Der Platz der/des Teilnehmenden in VHS-Kursen steht nur der/dem angemeldeten Teilnehmenden persönlich zu. Eine Belegung im Abwesenheitsfall durch eine Ersatzperson bedarf der vorherigen Zustimmung der VHS. Gegen Vorlage einer aktuellen gültigen Bescheinigung erhalten Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Rentnerinnen und Rentner, Familienpass-Inhaberinnen und -Inhaber, Arbeitslose, Schwerbehinderte und Sozialhilfeempfängerinnen und –empfänger als Teilnehmende eine einmalige (also bei Vorliegen mehrerer Ermäßigungsgründe nicht zusammenrechenbare) 15 %-Ermäßigung auf das jeweilige Veranstaltungsentgelt soweit sich in diesen Geschäftsbedingungen keine anderen Regelungen finden. Die genannten Bescheinigungen müssen zusammen mit der Anmeldung vorgelegt werden. Die nachträgliche Vorlage von Unterlagen, die eine Ermäßigung rechtfertigen würden, werden nicht akzeptiert. Das Entgelt der Kurse für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist bereits ermäßigt im Programm ausgewiesen, weshalb hierfür die bereits genannte 15%-Ermäßigung keine Anwendung findet. Die oben genannte 15%-Ermäßigung gilt zudem nicht für Einzelveranstaltungen (Vorträge, Lesungen, Führungen, Konzerte), soweit im Programm nicht ausdrücklich vermerkt ist, dass eine 15%-Ermäßigung Anwendung findet. Zudem gilt die oben genannte 15%-Ermäßigung nicht bei einer Anmeldung die/der Teilnehmenden durch Unternehmen und/oder die öffentliche Hand zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung ihrer Beschäftigten und nicht für bereits anderweitig ermäßigte Veranstaltungen. Bei Veranstaltungen mit Materialverbrauch sind Materialbzw. Lebensmittelkosten nicht in den Entgelten enthalten, es sei denn dies ist ausdrücklich anders im Programm vermerkt. Bei fehlerhaften Angaben (Bankverbindung etc.) auf dem SEPALastschriftmandat oder bei ungedecktem Konto wird der/dem Anmeldenden die daraus entstehende Bankbearbeitungsgebühr berechnet. 4. Mindestteilnehmendenzahl und Entgeltstaffelung Die angekündigten Kurse und Seminare finden nur dann statt, wenn die im Programm ausgewiesene Mindestteilnehmendenzahl erreicht ist, wobei sich die VHS vorbehält, einen Kurs trotz Nichterreichen der Mindeststeilnehmendenzahl stattfinden zu lassen. Eine Entgeltstaffelung, die ein geringeres Entgelt je nachAnzahl der/die Teilnehmenden vorsieht, ist sofern eine Entgeltstaffelung Anwendung findet, bei allen Veranstaltungen der VHS im Programm im Einzelnen ausgewiesen. Angemeldete Personen können sich bei ihrer jeweiligen örtlichen VHS-Ansprechpartnerin nach der Zahl der Anmeldungen erkundigen. Aus Kosten- und Organisationsgründen kann hierüber seitens der VHS keine automatische Benachrichtigung erfolgen. 5. Rücktritt 5.1. Allgemein Zur Entgegennahme der Rücktrittserklärung sind nur die Ansprechpartnerinnen der jeweiligen VHS-Geschäftsstelle ermächtigt (eine Lehrkraft hat keine Bevollmächtigung eine Rücktrittserklärung anzunehmen). Sollte ein Wechsel der Lehrkraft erfolgen, so berechtigt der Wechsel der Lehrkraft - soweit die Gesamtqualität der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts. 5.2. Kurse, Seminare, Lehrgänge Der kostenfreie Rücktritt muss bei der VHS in Textform spätestens drei Werktage vor dem ersten Veranstaltungstermin vorliegen. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt als oben angegeben – dies gilt auch für den Krankheitsfall – oder in einer Form, die den o. g. Bedingungen nicht entspricht, wird das Veranstaltungsentgelt gemäß der Staffelung fällig sowie etwaige ausgewiesene Material- und/oder Lebensmittelkosten, wenn diese Kosten von der Lehrkraft vor Beginn derVeranstaltung bereits verauslagt worden sind. 5.3 Ganztägige und Wochenendseminare/-kurse Bei ganztägigen Veranstaltungen und bei Wochenendseminaren/-kursen (samstags, sonntags, Fr/ Sa oder Sa/So) ist ein kostenfreier Rücktritt spätestens 10 Tage vor dessen Beginn gegenüber der VHS zu erklären. Sofern diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist das vertraglich vereinbarte Entgelt in voller Höhe zu zahlen. Dies gilt auch für etwaige ausgewiesene Material- und/ oder Lebensmittelkosten, wenn diese Kosten von der Lehrkraft vor Beginn der Veranstaltung bereits verauslagt worden sind. 5.4. Exkursionen Hier ist die VHS nur Vermittler und schuldet nicht die Durchführung der Exkursionen, weshalb mit dem Veranstalter der Exkursion ein eigener Vertrag geschlossen wird. Folglich kommt es bei einem Rücktritt allein auf die Bestimmungen des Vertrages an, die mit dem Veranstalter der Exkursion abgeschlossen wurde. Die VHS rät dazu, sich vor Vertragsschluss über Rücktrittsbedingungen bei dem Veranstalter der Exkursion zu erkundigen. 6. Rücktritt/Abänderung des Vertrages durch dieVHS Die VHS kann wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmendenzahl die Veranstaltung absagen. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich voll zurückerstattet. Die VHS ist aufgrund von Umständen, auf die sie keinen Einfluss nehmen kann, (beispielsweise durch Ausfall einer Lehrkraft, Stromausfall, Streik) berechtigt, den ursprünglich angesetzten Veranstaltungstermin zu verschieben und diesen falls möglich an einem späteren Zeitpunkt stattfinden zu lassen. In einem solchen Fall besteht die Möglichkeit, den verschobenen Termin wahrzunehmen oder rechtzeitig vor dem Stattfinden des verschobenen Termins die gebuchte Veranstaltung zu stornieren wobei das bereits gezahlten Entgelt dann unverzüglich erstattet wird. Sofern eine Verschiebung nicht möglich ist, ist die VHS berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, wobei das gezahlte Entgelt unverzüglich zurückerstattet wird. Die/der

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