VHS Baden-Baden e.V.

22 Volkshochschule Baden-Baden Politik, Gesellschaft und Umwelt Alle fünf Jahre werden die Schöffen neu gewählt. Diese sollen in den Hauptverhandlungen der Strafkammern des Landgerichts und der Schöffengerichte der Amtsgerichte neben den Berufsrichtern mitwirken und mit gleichem Stimmrecht über Schuld und Strafe eines Angeklagten entscheiden. Um die Schöffen auf die verantwortungsvollen Aufgaben vorzubereiten, bieten der VHS-Verband Baden-Württemberg und der DVS-Landesverband Baden-Württemberg OnlineFortbildungen an Kurs-Nr. A190-195. Einige Tage vor dem Termin erhalten Sie den Zugangslink zugeschickt. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Volkshochschulverband BadenWürttemberg und der Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS-BW e.V.) statt. Kurs-Nr.: A190 Der Gang des Strafverfahrens vor dem Jugendschöffengericht Einführungsveranstaltungen in das Schöffenamt beim Jugendgericht (1) Jens Münch, Richter am Amtsgericht Lörrach Die Reihe vermittelt an drei Abenden kompakt und verständlich die rechtlichen Grundlagen, die notwendig sind, um die strafrechtlichen Verfehlungen junger Menschen zu ahnden. Schwerpunkte sind der Ablauf des Verfahrens, die Beteiligten des Jugendstrafverfahrens, das Rechtsfolgensystem des Jugendstrafrechts und das Jugendschutzgericht. In diesem Rahmen werden auch Sinn und Zweck sowie Anwendungsbereich des Jugendstrafrechts erörtert. Teil 1: Der Gang des Strafverfahrens vor dem Jugendschöffengericht - Ablauf - Beweiswürdigung - Urteilsberatung Di, 20.02.2024, 18.00 - 19.30 Uhr kostenfrei, Anmeldung erforderlich, Online Kurs-Nr.: A191 Die Beteiligten am Verfahren vor dem Jugendschöffengericht Einführungsveranstaltungen in das Schöffenamt beim Jugendgericht (2) Jens Münch, Richter am Amtsgericht Lörrach Die Reihe vermittelt an drei Abenden kompakt und verständlich die rechtlichen Grundlagen, die notwendig sind, um die strafrechtlichen Verfehlungen junger Menschen zu ahnden. Schwerpunkte sind der Kurs-Nr.: A182 Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung Wer entscheidet, wenn ich selbst nicht mehr dazu in der Lage bin? Axel Weyers, Betreuungsbehörde Stadt Baden-Baden Sozialdienst kath. Frauen SKF Elisa Schneider, Betreuungsverein Sozialdienst kath. Frauen Vera Muller, Betreuungsverein Sozialdienst kath. Frauen Di, 11.06.2024, 17.00 - 19.00 Uhr gebührenfrei, Anmeldung erforderlich, Sozialdienst kath. Frauen, Hermannstr. 2 Kurs-Nr.: A183 Patientenverfügung – damit auch unser letzter Wille zählt Dr. Patrick Fischer, Facharzt für Innere Medizin und Palliativmedizin Viele Menschen fürchten sich, im Falle einer nicht mehr heilbaren Erkrankung mit schwerem Verlauf oder nach einem schlimmen Verkehrsunfall, nur noch an „Schläuchen zu hängen“ und „nicht sterben zu dürfen“. Dennoch wird dieses Thema gerne verdrängt. Wer will sich schon damit beschäftigen? Mit einer Patientenverfügung kann man für den Ernstfall eine Willenserklärung abgeben, welche Behandlung oder NichtBehandlung im Krankheitsfall gewünscht ist. An diese Vorgaben müssen sich Ärzte grundsätzlich halten. Dies setzt voraus, dass die Patientenverfügung eindeutig formuliert wird, so dass Mediziner eine klare Vorgabe und Handlungsanweisung haben. Im Vortrag wird ein umfassender Überblick über die rechtlichen Aspekte sowie die praktische Umsetzung einer Patientenverfügung gegeben. Mo, 24.06.2024, 19.00 - 20.30 Uhr gebührenfrei, Anmeldung erforderlich, Sozialdienst kath. Frauen, Hermannstr. 2  Vorträge A181-A183 in Kooperation mit dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Baden-Baden und dessen anerkanntem Betreuungsverein Kurs-Nr.: A181 Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung Wer entscheidet, wenn ich selbst nicht mehr dazu in der Lage bin? Axel Weyers, Betreuungsbehörde Stadt Baden-Baden Sozialdienst kath. Frauen SKF Elisa Schneider, Betreuungsverein Sozialdienst kath. Frauen Vera Muller, Betreuungsverein Sozialdienst kath. Frauen Wussten Sie, dass Sie selbst für Ihren Ehepartner nur eingeschränkt und für Ihren Elternteil keine Einwilligung zu einer Operation geben oder einen Antrag zur finanziellen Absicherung stellen können? Viele Entscheidungen brauchen eine rechtliche Basis. Im Vortrag werden die rechtlichen Grundlagen dargestellt und es wird darüber informiert, wie vorab über eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung sowie eine Patientenverfügung selbstbestimmt Regelungen für den Ernstfall getroffen werden können. Infomaterial wird kostenfrei ausgegeben. Di, 19.03.2024, 17.00 - 19.00 Uhr gebührenfrei, Anmeldung erforderlich, Sozialdienst kath. Frauen, Hermannstr. 2 Quelle: Pixabay

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