VHS Esslingen am Neckar

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule Esslingen –nachfolgend vhs genannt –, auch für solche, die auf dem Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden. (2) Veranstaltungen, Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs nur als Vermittler auf. 2. Anmeldung und Bezahlung und Einbeziehung der AGB (1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich. (2) Sie sind an Ihre Anmeldung 1 Woche lang gebunden (Vertragsangebot). Anmeldungen können persönlich, schriftlich, per Email, online über die vhs-Homepage oder telefonisch vorgenommen werden. Der Vertrag kommt entweder durch ein Bestätigungsschreiben der vhs zustande oder aber dadurch, dass die Frist von einer Woche verstreicht, ohne dass die vhs das Angebot abgelehnt hat. (3) Die Reihenfolge der Anmeldungen entscheidet bei großer Nachfrage über die Teilnahme am Kurs. (4) Die Anmeldung schließt die Anerkennung der AGB durch den Teilnehmer / der Teilnehmerin ein. Diese werden mit der Anmeldung Bestandteil des Vertrages zwischen vhs und Teilnehmer/ in. (5) Die Anmeldung zu den Veranstaltungen der vhs ist nach Ablauf der Frist aus Abs. 2 verbindlich und verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Entrichtung des Kursentgeltes. Das Kursentgelt wird nach Ablauf der Frist aus Abs. 2 fällig. Möchten Sie von einem Semesterkurs zurücktreten, so muss der Rücktritt spätestens fünf Arbeitstage vor Kursbeginn schriftlich gegenüber der vhs erklärt werden. Bei Vorträgen gibt es keine Abmeldefrist. (5) Das Entgelt ist bei Barzahlung vor Kursbeginn zu entrichten. Bei Bankeinzug wird das Entgelt in der Regel vor Kursbeginn abgebucht. Telefonische Anmeldungen werden nur bei gleichzeitiger Erteilung einer Abbuchungsermächtigung angenommen. (6) Kosten für Lehrbuch und Materialien sind –sofern nicht anders ausgewiesen – nicht im Kursentgelt enthalten. (7) Karten für Einzelveranstaltungen sind – soweit nicht anders angegeben – nur an der Abendkasse erhältlich. (8) Für Langzeitkurse, Maßnahmen und Reisen gelten Sonderregelungen, die in den Informationsmaterialien zu diesen Veranstaltungen veröffentlicht werden. (9) Sind Entgelte rückständig, leitet die vhs das Mahnverfahren ein. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen bei Zahlungsverzug. Gerät der/die Vertragspartner/in mit einer Zahlung in Verzug, berechnet die vhs eine Mahnpauschale in Höhe von 2,50 € für jede Mahnung sowie die sich aus dem Gesetz ergebenden Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5 % pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz. Der/ Die Vertragspartner/in kann der Pauschale den Nachweis entgegenhalten, dass der Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Die vhs bleibt der Nachweis eines weiteren Schadens ausdrücklich vorbehalten. Kann eine Lastschrift wegen mangelnder Kontodeckung oder sonst aufgrund des Verschuldens des/der Vertragspartner/in nicht eingelöst werden, so hat der/die Vertragspartner/in die entstehenden Kosten zu tragen. Die vhs behält sich darüber hinaus die Geltendmachung weiterer Schäden ausdrücklich vor. 3. Benachrichtigungen Sie werden benachrichtigt: wenn Ihr Kurs nicht planmäßig stattfindet, wenn der Kurs zu dem Sie sich angemeldet haben, belegt ist und Sie in die Warteliste aufgenommen werden, wenn ein Zusatzkurs eingerichtet wird, wenn sich Termine oder Veranstaltungsort ändern oder wenn ein Kurs ausfallen muss. 4. Ermäßigungen (1) Schüler, Auszubildende, Studenten, Schwerbehinderte und Menschen im Bundesfreiwilligendienst, bzw. in vergleichbaren Freiwilligendiensten, erhalten – bei Nachweis –für Kurse und Veranstaltungen einen i.d.R. um 10% ermäßigten Preis. Arbeitslosengeld- und Sozialhilfeempfänger, erhalten – bei Nachweis – für Kurse und Veranstaltungen einen i.d.R. um 30% ermäßigten Preis. Für Kurse, die ausschließlich für Kinder angeboten werden, wird bereits im Programmheft nur der ermäßigte Preis ausgeschrieben. Darüber hinaus kann die vhs in besonderen Härtefällen die Gebühren für Veranstaltungen ermäßigen. Einige Veranstaltungen (z.B. Studienreisen, Besichtigungen, Exkursionen) sind von Ermäßigungen ausgeschlossen. Die vhs nimmt am Angebot des Kulturpasses der Stadt Esslingen teil. (2) Die berechtigenden Nachweise müssen bei der Anmeldung vorgelegt werden. Bei Email können Sie Ihren eingescannten Ermäßigungsnachweis als Datei an uns senden. Bei Online-Anmeldung über die vhs-Homepage geben Sie bitte in dem Feld „Bemerkung“ den Grund für die Ermäßigung ein, z.B. „Schüler“ und lassen Sie der vhs unverzüglich den Nachweis zukommen. Bis zur Vorlage des Nachweises melden wir Sie zur Sicherung Ihres Platzes als Vollzahler an. Eine Ermäßigung nach dem Abbuchungs- bzw. Zahlungstermin ist nicht mehr möglich. Eine nachträgliche Rückerstattung des Differenzbetrages ist ausgeschlossen. (3) Pro Person können bis zu 3 Veranstaltungen mit KP gebucht werden. (4) Mit der Kombi-Card können bestimmte Kurse ermäßigt gebucht werden. Sie gilt 12 Monate und ist nicht auf andere Personen übertragbar. Grundsätzlich werden Kurse nicht mehrfach ermäßigt, eine Anrechnung der Kombi-Card auf andere Ermäßigungen ist damit ausgeschlossen. 5. Beginn und Dauer Beginn und Dauer der Veranstaltungen sind jeweils im Programmheft angegeben. Während der Schulferien und an den gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt. Ausnahmen sind möglich in vhs-eigenen Räumen bei Lehrgängen und nach Absprache zwischen den Teilnehmenden und der Kursleitung. 6. Leistungsumfang Der Umfang der Leistungen der vhs (Ort, Zeit, Dauer, Kursthema, Bildungsziel) ergibt sich aus dem Programmheft in der zum Zeitpunkt der Anmeldung bekannt gemachten Fassung. Der/Die Kursleitende ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. 7. Veranstaltungsort und organisatorische Änderungen (1) Der Veranstaltungsort ist bei allen Veranstaltungen angegeben. Verlegungen in andere Unterrichtsräume behält sich die vhs vor, Raumverlegungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Raumverlegungen werden durch Benachrichtigungen oder Aushang bekannt gegeben. (2) Die vhs ist in vielen Gebäuden Gast. Die jeweilige Hausordnung ist von den Teilnehmenden zu beachten. Rauchen in Gebäuden oder Gängen ist nur dort möglich, wo es ausdrücklich von der Hausordnung erlaubt wird. In Schulen und im vhs-Gebäude gilt striktes Rauchverbot. (3) Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von der im Programmheft angekündigten Kursleitung begleitet wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer/s Kursleitenden angekündigt wurde. 8. Teilnahme- und Leistungs- bescheinigungen Teilnahme- und Leistungsbescheinigungen können auf Wunsch ausgestellt werden. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme an mindestens 80% der Unterrichtsstunden. In der Regel sind die Kosten für Bescheinigungen im Entgelt erhalten. Ausnahmen werden gesondert ausgewiesen. 9. Rücktrittsrecht (1) Die vhs kann vom Vertrag zurücktreten, • wegen zu geringer Beteiligung • wenn die Kursleitung aus Gründen, die 202

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