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Seite 65 Aufstiegsfortbildung (IHK) und Zertifikatslehrgänge Ausbildereignungsprüfung nach AEVO Jedes ausbildende Unternehmen braucht anerkannte Fachleute als feste Ansprechpartner für Auszubildende. Sie leiten Auszubildende an, motivieren und beurteilen, erkennen Probleme, lösen Konflikte, nehmen Ängste und begleiten Berufsstarter. Betriebliche Ausbildende haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb entsprechender berufs- und arbeitspädagogischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen einer Prüfung gemäß der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) vor einer Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer nachzuweisen. Mit dem anerkannten Abschluss verfügen Sie über eine Zusatzqualifikation, mit der Sie Ihren Verantwortungsbereich im Unternehmen vergrößern und zur betrieblichen Personalentwicklung beitragen. Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren aller Aspekte der Berufsausbildung im betrieblichen Umfeld. Die Eignung ist nach § 2 AEVO in einer Prüfung (schriftlicher und praktischer Teil) nachzuweisen. In diesem Vorbereitungslehrgangs erwerben Sie, aufbauend auf Ihrem beruflichen Wissen, in 6 Tagen die nötigen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse und bereiten sich intensiv auf die Kammerprüfung vor. Teil 1 Recht in der Ausbildungspraxis Teil 2 Pädagogisches Handeln in der Ausbildung Teil 3 Prüfungsvorbereitung Für Absolvent:innen der IHK Aufstiegsfortbildungen ist die erfolgreiche AEVO-Prüfung eine Zusatzqualifikation. Sie sind dabei vom schriftlichen Teil der Prüfung befreit. Der Lehrgang eignet sich auch als Qualifizierungsmodell nach dem Bildungszeitgesetz. Teilnahmegebühr EUR 650 incl. Seminarunterlagen zzgl. EUR 50 für Lehrunterlagen und ca. EUR 200 IHK-Prüfungsgebühr ESF-Fachkursförderung von 30% bzw. 70% möglich ab 6 Seminartage jeweils 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr Veranstaltungsort Esslingen Dozentin Karin Sell-Heck 2024 April 10 Mittwoch ab 5 Seminartage jeweils 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr 2024 März 11 Montag Das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzGBW) Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 11. März 2015 das Bildungszeitgesetz beschlossen. Damit erhalten Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Rechtsanspruch auf eine Freistellung für berufliche und politische Weiterbildungen sowie Qualifizierungs- maßnahmen im Ehrenamt von bis zu 5 (Arbeits-)Tagen jährlich unter Fortzahlung der Bezüge. Mit diesem Gesetz soll die Weiterbildungsbereitschaft erhöht und gefördert werden. Bislang gelten in 12 Bundesländern vergleichbare Bildungsurlaubs- oder Bildungsfreistellungsgesetze. Gerade die berufliche Weiterbildung dient dabei dem Erhalt und der Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und trägt so zur Fachkräftesicherung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe bei. Mit ihren beruflichen Qualifizierungsangeboten und einem angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnis positioniert sich die Gemeinschaftsinitiative vhs-4business auch für diese Zielgruppe und ist als Träger zugelassen. Gleichzeitig wollen wir auf die Firmen zugehen, um die Aufgeschlossenheit zu erhöhen und gemeinsame Angebote für die betriebliche Praxis zu entwickeln. Ausführliche Informationen zum neuen Bildungszeitgesetz finden Sie unter www.bildungszeitgesetz.de. Wir freuen uns auf den konstruktiven Dialog mit Arbeitnehmer:innen und Arbeitger:innen. ab 5 Seminartage jeweils 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr Veranstaltungsort Nürtingen Dozentin Astrid Düsterwald 2024 Mai 6 Montag

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